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bpp | bund professioneller people- & portraitfotografen
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Bedingungen: **Nachwuchsförderung: Teilnahmeberechtigt sind: Auszubildende in anerkannten Ausbildungsberufen mit Bezug zur Fotografie, z. B. Fotograf/in (Handwerk oder Medien), Mediengestalter/in Bild und Ton, Gestalter/in für visuelles Marketing sowie Studierende in Studiengängen mit fotografischem, gestalterischem oder medienbezogenem Schwerpunkt, z. B. Fotografie, Mediendesign / Kommunikationsdesign, Visuelle Kommunikation, Film / Bewegtbild / Bildgestaltung. Die Teilnahme ist ausschließlich für Personen möglich, die sich nachweislich in einer laufenden Ausbildung oder einem aktiven Studium befinden. Die kostenlose Mitgliedschaft gilt für die gesamte Dauer der Ausbildung oder des Studiums. Nach Abschluss der Ausbildung oder des Studiums wird die Mitgliedschaft automatisch in eine vergünstigte Nachwuchsmitgliedschaft umgewandelt: Laufzeit: Jährlich (max. 2 Jahre), Jahresbeitrag: 199 € netto pro Jahr Nach Ablauf dieser zwei Jahre geht die Mitgliedschaft – sofern sie nicht fristgerecht gekündigt wird – automatisch in eine reguläre Vollmitgliedschaft über.
Die Mitgliedschaft kann jederzeit schriftlich mit einer Frist von 3 Monaten zum Jahresende gekündigt werden. Sende bsi zum 30.09. eines Jahres eine formlose Mitteilung per E-Mail an info@bpp.photography .